Velobrücke Gleisfeld
Zürich-West soll in wenigen Jahren mit einer neuen Fussgänger- und Velobrücke besser mit dem Kreis 4 vernetzt werden. Diese überspannt das Gleisfeld vom Viadukt bis zum neuen Polizei- und Justizzentrum.
Zwischen den Kreisen 4 und 5 plant das Zürcher Tiefbauamt eine neue Fuss- und Velobrücke über das breite Gleisfeld der SBB. Projektiert ist eine eigentliche "Landschaftsbrücke", die als Siegerin aus einem Studienauftrag hervorgegangen ist.
Das Beurteilungsgremium hat aus fünf Beiträgen zum Studienauftrag das Projekt des Teams schlaich bergermann partner gmbh Stuttgart, Emch+Berger AG Bern, Itten+Brechbühl AG, Emch+Berger WSB AG und ghiggi paesaggi gmbh einstimmig zur Umsetzung empfohlen.
Die elegant geschwundene Brücke spannt sich vom Viadukt in einem S-Bogen über die Gleise nach Südwesten. Sie ist optimal auf die Funktion als Fuss- und Veloverbindung abgestimmt. Der bis zu 1,5 Meter breite Grünstreifen wird das Passieren der Brücke angenehm machen und in heissen Sommern kühlen. Die in Stahl gefertigte Brückenkonstruktion wird vom Viadukt-/Geroldstrasse zum kantonalen Polizei- und Justizzentrum (PJZ) bei der Remisenstrasse führen – ein nahtloser ÜBergang über das Viadukt bis zum Letten ist sichergestellt. Die Brücke soll 530 Meter lang und an den Aufgängen 6,5 Meter breit werden. Im 8 Meter breiten Mittelteil der Brücke wird ein Grünstreifen den Fussweg vom Veloweg trennen. Das offene Geländer ermöglicht freie Sicht auf das Gleisfeld und die Stadt Zürich.
Eine weitere Verbindung wird Zürich-West gut tun. Denn der Stadtteil ist zur einen Seite durch die Limmat, zur anderen Seite durch das SBB-Gleisfeld von der restlichen Stadt abgetrennt. Als Verbindungen nach Südwesten gibt es derzeit nur die Duttweiler- und die Hardbrücke, weiter südlich zudem die Langstrassenunterführung und den Negrellisteg. Der kommunale Verkehrsrichtplan der Stadt Zürich sieht zwischen der Hohl- und der Geroldstrasse eine weitere Fuss- und Veloverbindung vor. Die Gesamtkosten werden auf etwa 75 Millionen Franken geschätzt. Nach den öffentlichen Planauflagen gemäss §§ 13 und 16 Strassengesetz ist nach heutigem Stand 2027 eine Volksabstimmung über das Bauvorhaben geplant. Baubeginn ist frühestens 2028.
Hier geht's zur Stadt Zürich und ihren Informationen zur neuen Brücke